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Seite 1 von 5 Akteure der Lieferkette: alle Hersteller und/oder Importeure und/oder nachgeschalteten Anwender in einer Lieferkette; Agentur: damit ist die "Europäische Agentur für Chemische Stoffe", auch Europäische Chemikalienagentur genannt, gemeint, welche aufgrund dieser Verordnung eingerichtet wurde; Legierung: ein metallisches, in makroskopischem Maßstab homogenes Material, das aus zwei oder mehr Elementen besteht, die so verbunden sind, dass sie durch mechanische Mittel nicht ohne weiteres getrennt werden können. Zuständige Behörde: die von den Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Pflichten aufgrund dieser Verordnung eingerichtete/n Behörde/n bzw. Stellen; Händler: jegliche natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, einschließlich der Einzelhändler, die einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung lediglich für Dritte lagert und in Verkehr bringt; Nachgeschalteter Anwender: jegliche natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Expositionsszenario: Zusammenstellung von Bedingungen, einschließlich der operationellen Bedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarios können ein spezifisches Verfahren oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken; Umfassender Studienbericht: vollständige und umfassende Beschreibung der Tätigkeit zur Gewinnung der Informationen. Hierunter fällt auch die vollständige wissenschaftliche Veröffentlichung, in der die durchgeführte Studie beschrieben wird, oder der vom Prüflabor erstellte umfassende Bericht, in dem die durchgeführte Studie beschrieben wird; Identifizierte Verwendung: Verwendung eines Stoffes als solchem oder in einer Zubereitung oder Verwendung einer Zubereitung, die ein Akteur der Lieferkette, auch zur eigenen Verwendung, beabsichtigt oder die ihm schriftlich von einem unmittelbar nachgeschalteten Anwender mitgeteilt wird; Beabsichtigte Freisetzung von Stoffen Die Freisetzung von Stoffen aus Erzeugnissen ist beabsichtigt, wenn:
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