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Einfuhr: physisches Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft; Importeur: natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Einfuhr verantwortlich ist; Intermediate: Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend "Synthese" genannt):
Hersteller: natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt; Herstellung: Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand; Monomer: ein Stoff, der unter den Bedingungen der für den jeweiligen Prozess verwendeten relevanten polymerbildenden Reaktion imstande ist, kovalente Bindungen mit einer Sequenz weiterer ähnlicher oder unähnlicher Moleküle einzugehen; Man spricht von normalen Verwendungsbedingungen, wenn das Erzeugnis auf die vom Hersteller vorgesehene Art und Weise verwendet wird. Normale Verwendungsbedingungen sind dann gegeben, wenn die Verwendung mit gesundem Menschenverstand verstanden wird (wobei an eine Person gedacht wird, die das Erzeugnis auf die vorgesehene Art und Weise verwendet) oder sind in Handbüchern oder Anleitungen beschrieben. Normale Verwendungsbedingungen für Erzeugnisse, die von industriellen oder professionellen Anwendern verwendet werden, können in bedeutetendem Maße von den “normalen” Bedingungen für Verbraucher abweichen. Das kann vor allem bezüglich der Häufigkeit und Dauer der Verwendung zutreffen, sowie bezüglich der Temperatur, der Luftwechselraten oder der Bedingungen in Bezug auf den Kontakt mit Wasser. Der Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses kann als Teil der Anleitung zur Verwendung des Erzeugnisses empfehlen, um bestimmte Bedingungen während der normalen Verwendung zu vermeiden. Verwendungen und damit zusammenhängende Bedingungen werden nicht als “normale Verwendung” betrachtet, wenn der Produzent oder Importeur klar und deutlich schriftlich, z. B. in den Anleitungen oder auf dem Etikett des Erzeugnisses, darauf hinweist. Beispiele für den Ausschluss bestimmter Verwendungsbedingungen sind z. B. die Etikettierung in Textilien “nicht über 30 °C waschen” und Warnhinweise wie “außerhalb des Bereichs von Kindern halten” oder “nicht hohen Temperaturen aussetzen”.
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