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Zubereitung: Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen; Hersteller eines Erzeugnisses: jegliche natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt oder zusammenstellt; Produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung: mit der Produktentwicklung oder der Weiterentwicklung eines Stoffes als solchem, in Zubereitungen oder Erzeugnissen zusammenhängende wissenschaftliche Entwicklung, bei der zur Entwicklung des Produktionsprozesses und/oder zur Erprobung der Anwendungsmöglichkeiten des Stoffes Versuche in Pilot- oder Produktionsanlagen durchgeführt werden; Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt; Vernünftigerweise vorhersehbare Verwendungsbedingungen sind Verwendungsbedingungen, die nicht im Rahmen der vom Hersteller des Erzeugnisses vorgesehenen Bedingungen (normale Verwendung) vorliegen, aber die aufgrund der Form oder Funktion dieses Erzeugnisses vorhersehbar bzw. denkbar sind. Folgende Bedingungen werden als vernünftigerweise vorhersehbar betrachtet:
Bezüglich der Beurteilung von vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen für Erzeugnisse, die ausschließlich industriellen oder professionelen Anwendern vorbehalten sind, genügt es, um hauptsächlich die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, dass es zu einem Bruch/Unfall kommt, da nicht gemäß der Funktion vorgesehene Verwenndungen normalerweise (jedoch nicht immer) ausgeschlossen werden können. Die Beurteilung von vernünftigerweise vorhersehbaren "Verwendungsbedingungen" sollte sich nur mit den Situationen befassen, in denen eine erhöhte Exposition oder eine Exposition über verschiedene Wege (Einatmung, Hautkontakt oder Einnahme) im Vergleich zu den normalen Verwendungsbedingungen eintreten kann.
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