| Kommunikationspflichten |
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Laut REACH müssen Ihren Lieferanten, Kunden und den Behörden bestimmte Informationen mitgeteilt werden. Kommunikation mit LieferantenIhr Unternehmen möchte möglicherweise den Lieferanten über die Verwendungswiese des Stoffs in Ihrem Unternehmen unterrichten, so dass der Lieferant diese Verwendung in seine Registrierung aufnehmen kann. Sie sind dazu verpflichtet, Expositionsszenarien und Risikomanagementmaßnahmen bekannt zu machen. Kommunikation mit Kunden
Sie müssen Ihren Kunden Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Kommunikation mit Behörden
Unsere Firma ist dazu verpflichtet, Informationen bezüglich Ihrer REACH-Konformität zu speichern und zu aktualisieren. Wenn Sie ein Unternehmen sind das nicht in einem der EU Mitgliedsstaaten registriert ist, müssen Sie einen sogenannten "Alleinvertreter" anstellen, der diese Aufgaben für Sie übernimmt. Nächster Schritt |





