- Vorzeitige Warnung bezüglich der Stoffe die von den Mitgliedstaaten, der Kommission und der ECHA als Erstes beurteilt und möglicherweise verboten werden und Benachrichtigung des Kunden.
- Beratung zu Verfahren und Zeitplanung.
- Aktive Berichterstattung zum Stoffbeurteilungsverfahren der ECHA.
- Analyse der Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen einer möglichen Aufnahme eines Stoffs in Anlage XIV.
- Teilnahme an den Beratungen und dem Einreichen von Stellungnahmen bei ECHA bezüglich der Stoffe, die beurteilt werden sollen.
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