Frühwarnsytsem SVHC
  • Vorzeitige Warnung bezüglich der Stoffe die von den Mitgliedstaaten, der Kommission und der ECHA als Erstes beurteilt und möglicherweise verboten werden und Benachrichtigung des Kunden.
  • Beratung zu Verfahren und Zeitplanung.
  • Aktive Berichterstattung zum Stoffbeurteilungsverfahren der ECHA.
  • Analyse der Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Verpflichtungen einer möglichen Aufnahme eines Stoffs in Anlage XIV.
  • Teilnahme an den Beratungen und dem Einreichen von Stellungnahmen bei ECHA bezüglich der Stoffe, die beurteilt werden sollen.