| Wer muss eine Registrierung vornehmen? |
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Die Registrierung ist eine Verpflichtung für Hersteller und Importeure. Nachgeschaltete Anwender haben ein Recht, dem Hersteller/Importeur ihre Verwendung mitzuteilen. Welche Instanz ist für die Registrierung zuständig?Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe ist für die Registrierung zuständig Welche Informationen müssen eingereicht werden?Das Registrierungsdossier muss folgende Elemente enthalten: Technisches Dossier:
Chemischer Sicherheitsbericht wenn
Zeitplanung für die RegistrierungDie Fristen für die Registrierung sind die gleichen für Stoffe an sich wie für diese in Zubereitungen und Produkten. Sie hängen vom Folgenden ab:
Um diese verlängerten Fristen jedoch nutzen zu dürfen, müssen Stoffe VORREGISTRIERT werden. Die Frist für die Vorregistrierung ist sehr kurz: Juni – Dezember 2008. Wenn Sie diese Frist verpassen, müssen Sie direkt ein Registrierungsdossier einreichen und können Sie nicht die verlängerte Frist von 3 bis 11 Jahren nutzen. Vorregistrierungsdossiers sind bei der Agentur einzureichen. |
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