| Beratung der Kommission über ausgenommene Stoffe |
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Die Kommission hat eine Beratungsrunde einberufen über die von REACH ausgenommenen Stoffe: Frist 30. November! Die Kommission wurde damit beauftragt, eine bestimmte Anzahl von Revisionen mancher Anhänge der REACH-Verordnung durchzuführen. Einer dieser Anhänge ist Anhang IV, der die Stoffe enthält, die von der Registrierung, Bewertung und den Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender ausgenommen sind, weil für diese Stoffe ausreichend Informationen vorhanden sind, so dass davon ausgegangen wird, dass sie wegen ihrer inhärenten Stoffeigenschaften ein minimales Risiko verursachen. Die Kommission muss eine Revision von Anhang IV vor dem 1. Juni 2008 durchführen und, falls erforderlich, muss die Kommission auch über das Ausschusswesen im Regelungsverfahren mit Kontrolle Vorschläge zur Abänderung des Anhangs machen. In diesem Rahmen können Interessenvertreter Vorschläge zur Aufnahme/Entfernung von Stoffen in/aus Anhang IV bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bis zum 30. November 2007 einreichen, wenn sie die im beiliegenden Dokument genannten Kriterien und Dokumentationsanforderungen erfüllen. |





