| Alleinvertreter |
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Unternehmen aus Ländern außerhalb der EU können sich nicht selbst (vor)registrieren; sie brauchen dazu einen Alleinvertreter. Der Alleinvertreter vertritt offiziell Ihr Unternehmen und sorgt für die Einhaltung der REACH-Verpflichtungen durch Ihr Unternehmen. Sind Sie mit den Dienstleistungen Ihres gegenwärtigen Alleinvertreters zufrieden? Viele Unternehmen, die Dienstleistungen als REACH-Alleinvertreter angeboten haben, konnten die einfache Aufgabe der Vorregistrierung auf sich nehmen, aber haben jetzt Schwierigkeiten, um eine Registrierung vorzunehmen, da diese eine solide Fachkompetenz und Erfahrung verlangt. Ein Fehlschlagen Ihres Alleinvertreters führt zu Marktzutrittsproblemen für Ihr Unternehmen. Die REACH-Vorschriften ermöglichen einen Wechsnel des Alleinvertreters.
Die Strafen für eine Nichteinhaltung können sehr streng sein. Das Spitzenmanagement riskiert Sanktionen von einer einfachen Geldstrafe bis zu langjähriger Haft. |





