Alleinvertreter

Unternehmen aus Ländern außerhalb der EU können sich nicht selbst (vor)registrieren; sie brauchen dazu einen Alleinvertreter. Der Alleinvertreter vertritt offiziell Ihr Unternehmen und sorgt für die Einhaltung der REACH-Verpflichtungen durch Ihr Unternehmen.

Sind Sie mit den Dienstleistungen Ihres gegenwärtigen Alleinvertreters zufrieden? Viele Unternehmen, die Dienstleistungen als REACH-Alleinvertreter angeboten haben, konnten die einfache Aufgabe der Vorregistrierung auf sich nehmen, aber haben jetzt Schwierigkeiten, um eine Registrierung vorzunehmen, da diese eine solide Fachkompetenz und Erfahrung verlangt. Ein Fehlschlagen Ihres Alleinvertreters führt zu Marktzutrittsproblemen für Ihr Unternehmen. Die REACH-Vorschriften ermöglichen einen Wechsnel des Alleinvertreters.

Die Strafen für eine Nichteinhaltung können sehr streng sein. Das Spitzenmanagement riskiert Sanktionen von einer einfachen Geldstrafe bis zu langjähriger Haft.
EPPA verfügt über eine solide Erfahrung als Alleinvertreter; wir sind Alleinvertreter für eine Vielzahl Unternehmen, z. B. in Tunesien, Südafrika, den USA und Russland. In dieser Eigenschaft bearbeiten wir gerade die Registrierung dieser Unternehmen. Wir übernehmen den Großteil Ihrer Arbeit und teilen Ihre REACH-Konformität den Behörden und Kunden mit.