| Durchsetzung & Sanktionen |
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Es gibt keine EU-weit harmonisierte Vorgehensweise bezüglich der Konformitätsüberwachung der REACH-Verpflichtungen. Die Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften fällt in den Verantwortungsbereich der nationalen Behörden in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Die jeweiligen nationalen Behörden haben unterschiedliche Methoden, um zu prüfen, ob Produkte REACH-konform sind oder nicht, und sie nehmen auch unterschiedliche Positionen hinsichtlich der Selbstzertifizierung und der Aufklärungsanforderungen ein. Außerdem gibt es in den verschiedenen Mitgliedsstaaten große Unterschiede bei den Sanktionen für eine Nichteinhaltung, da jeder Staat sein eigenes Rechtssystem hat. Die Mitgliedstaaten haben schon Sanktionen für eine Nichtkonformität mit REACH eingeführt, von einem einfachen Strafgeld bis zu langjähriger Haft für den verantwortlichen Führungsstab. EPPA kann Sie durch das REACH-Implementierungsverfahren führen und Sie bei der Vorbereitung Ihrer Konformität unterstützen. Für Schlüsselmärkte können wir Ihnen eine landesspezifische Übersicht bezüglich der Implementierung sowie der Sanktionen bei Nichteinhaltung besorgen, und wir können Sie bei der Frage beraten, wie Sie sich am besten vorbereiten, um den nationalen Behörden und Ihren Kunden Ihre Konformität zu beweisen. Diese Vorgehensweise ist unerlässlich, um eine unannehmbare Haftung Ihres Unternehmens und seiner Führungskräfte auszuschließen.
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