Vorregistrieren

Nur wenn Sie Ihre Stoffe vorregistriert haben, können Sie die verlängerten Registrierungsfristen nutzen – 3, 6 bzw. 11 Jahre, je nach Mengenbereich und Stoffklassifizierung. Dies bedeutet, dass Sie während dieser Periode Ihre Exporte in die EU fortsetzen können, und dass Sie mehr Zeit haben Ihr Registrierungsdossier zu erstellen. Wenn es keine Vorregistrierung gibt, müssen Phase-in-Stoffe unverzüglich registriert werden, um in Verkehr gebracht werden zu dürfen.

Kann ich noch immer vorregistrieren?

Die Frist für die Vorregistrierung von Phase-in-Stoffen ist am 30. November 2008 abgelaufen. In manchen Fällen ist eine Vorregistrierung jedoch immer noch möglich, z. B. im Falle eines neuen Stoffs auf dem EU-Markt. Kontaktieren Sie bitte EPPA, um zu erfahren, ob eine Vorregistrierung für Sie noch möglich ist.

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