Vorregistrieren

Eine Vorregistrierung ist sehr wichtig für alle, die auch eine registrierung vornehmen müssen. Die verlängerten Registrierungsfristen - 3, 6, 11 Jahre - gelten nur, wenn ein Stoff vorregistriert ist. Das heißt, dass eine Vorregistrierung ein Muss für jedes Unternehmen ist, das mehr als 1 t/J eines Stoffs importiert oder produziert, der nach REACH registriert werden muss.

Wenn es keine Vorregistrierung gibt, müssen Phase-in-Stoffe unverzüglich registriert werden.

Das bedeutet also, dass eine Vorregistrierung unerlässlich ist und nicht verpasst werden darf! Sowohl Stoffe an sich, wie auch in Zubereitungen oder in Produkten sind vorzuregistrieren.

Wann muss ich die Vorregistrierung vornehmen?

Zwischen Juni und Dezember 2008. Deshalb ist es jetzt schon wichtig, um herauszufinden, welche Stoffe Ihr Unternehmen vorregistrieren sollte. EPPA kann Ihnen bei der Erstellung von Datenblättern helfen, die für die Vorregistrierung erforderlich sind und kann das Dossier bei der ECHA einreichen.

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