Was ist REACH?

REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Registrierung

Registrierung heißt, dass von Produzenten und Importeuren verlangt wird, um Informationen über chemische Stoffe zu verschaffen, wenn diese in Mengen über 1 t/Jahr in der EU produziert oder in die EU importiert werden.

Was ist zu registrieren?

Es ist wichtig zu wissen, dass nur Stoffe – also keine Zubereitungen oder Enderzeugnisse registriert werden müssen.

Stoffe an sich oder in Zubereitungen

Stoffe an sich müssen registriert werden oder in Zubereitungen, wenn diese Stoffe in Mengen von >1t/Jahr produziert oder importiert werden

Polymere sind von der Registrierungspflicht befreit, aber Monomere in Polymeren müssen registriert werden, wenn die Konzentration bei mehr als 2 Gewichtsprozent liegt und die gesamte Jahresmenge bei > 1t/Jahr liegt.

Stoffe in Erzeugnissen

Stoffe in Erzeugnissen müssen registriert werden, wenn:

  • sie unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden, und
  • sie in Erzeugnissen in einer Gesamtmenge von > 1 t/J enthalten sind.

Um diese Jahresmenge zu ermitteln, muss die Menge des Stoffs in allen pro juristische Einheit erzeugten und importierten Produkten geprüft werden.

Stoffe in Erzeugnissen müssen der Agentur zuerst gemeldet werden, wenn:

  • die Stoffe den Kriterien eines CMR-Stoffes (kanzerogen, mutagen und reprotoxisch), eines PBT-Stoffes (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder eines vPvB-Stoffes (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) entsprechen;
  • der Stoff in einem Erzeugnis mit einer Menge von > 1t/Jahr enthalten ist,
  • die Konzentration bei über 0,1 Gewichtsprozent liegt; und
  • Aussetzung nicht ausgeschlossen werden kann

Die Agentur kann beschließen, dass eine Registrierung erforderlich ist, wenn es “Gründe für die Annahme” gibt, dass der freigesetzte Stoff eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellt.

Bewertung

Eine Bewertung ermöglicht den regulierenden Behörden zu beurteilen, ob die von der Industrie gelieferten Informationen den Anforderungen entsprechen, um dann zu entscheiden, ob weitere Tests erforderlich sind. Für Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen können, werden zusätzliche Informationen verlangt. Aufgrund der von der Industrie gelieferten Informationen, können die Behörden beschließen, dass die Verwendung eines bestimmten Stoffs beschränkt werden sollte.

Die Kommission wird einen dreijährigen fortlaufenden Aktionsplan erstellen, in dem die Stoffe genannt werden, die als Erstes bewertet werden sollen. Die Aufnahmekriterien sind dabei Gefahr, Aussetzung und Tonnage.

Zulassung

Eine Zulassung für besonders besorgniserregende - karzinogene, mutagene, reprotoxische - Stoffe und Stoffe die persistent, bioakkumulierend und toxisch, sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvBs) oder ähnlich besorgniserregend sind, dürfen nicht produziert, importiert oder verwendet werden, außer wenn für sie eine Zulassung für bestimmte Verwendungszwecke erteilt wurde.

Bis Juni 2009 wird die Kommission eine Liste vorschlagen mit möglichen Substanzen, die den Kriterien von CMR-, PBT-, vPvB-Stoffen entsprechen. Es wird erwartet, dass auf dieser Liste ungefähr 1500 Stoffe stehen werden. Die Liste wird keine Verbotswirkung haben und die Verwendung der aufgelisteten Stoffe kann fortgesetzt werden. Die Kommission wird die Stoffe wählen, sie beurteilen und dann entscheiden, ob ihre Verwendung beschränkt werden soll oder nicht. Wenn die Kommission sich für ein Verbot eines Stoffs entscheidet, wird er im Anhang aufgenommen. Vom Augenblick der Aufnahme des Stoffs im Anhang müssen die Produzenten und Importeure dann eine Zulassung für einen besonderen Verwendungszweck des Stoffs beantragen.

Beschränkungen

Beschränkungen. Jeder Stoff an sich, in einer Zubereitung oder in einem Erzeugnis kann einer gemeinschaftsweiten Beschränkung unterliegen, wenn seine Verwendung unannehmbare Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt darstellt. Eine Beschränkung kann sich entweder auf die Verwendung eines Stoffs in bestimmten Produkten, auf die Verwendung durch Verbraucher oder auf alle Verwendungsmöglichkeiten (vollständiges Verbot des Stoffs) beziehen.