Die Registrierung ist eine Verpflichtung für Hersteller und Importeure. Nachgeschaltete Anwender haben ein Recht, dem Hersteller/Importeur ihre Verwendung mitzuteilen.
Welche Instanz ist für die Registrierung zuständig?
Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe ist für die Registrierung zuständig
Welche Informationen müssen eingereicht werden?
Das Registrierungsdossier muss folgende Elemente enthalten:
Technisches Dossier:
- Physiko-chemische, toxikologische, ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen;
- Beabsichtigter Verwendungszweck, Human- und Umweltexposition
- Klassifizierung und Kennzeichnung
- Vorgeschlagene Risikomanagementmaßnahmen, Prüfverfahren
Chemischer Sicherheitsbericht wenn
- >10t/J: menschliche Gesundheit, Umwelt, Expositionsrisiko-Abschätzung, Risikocharakterisierung
Zeitplanung für die Registrierung
Die Fristen für die Registrierung sind die gleichen für Stoffe an sich wie für Zubereitungen und Produkten die bestimmte Produkte enthalten. Sie hängen von Folgendem ab:
- der Menge des jährlich produzierten oder importierten Stoffs.
- der Klassifizierung des Stoffs: CMR > 1t/J und vPvB, R 50-53 > 100t/J müssen bis 2010 registriert sein
Mengen | 1 t/Jahr | 10 t/Jahr | 100 t/Jar | 1000 t/Jahr CMR>1t/J; vPvB, R 50-53 Chandos Place > 100 t/J |
Vorregistrierung | Juni- Dezember 2008 | Juni- Dezember 2008 | Juni- Dezember 2008 | Juni- Dezember 2008 |
Fristen | 11J | 11J | 6J | 3J |
Um diese verlängerten Fristen jedoch nutzen zu dürfen, müssen Stoffe VORREGISTRIERT werden. Die Frist für die Vorregistrierung ist sehr kurz: Juni – Dezember 2008.
Wenn Sie diese Frist verpassen, müssen Sie direkt ein Registrierungsdossier einreichen und können Sie nicht die verlängerte Frist von 3 bis 11 Jahren nutzen.
Vorregistrierungsdossiers sind bei der Agentur einzureichen.