Die Registrierung ist eine Verpflichtung für Hersteller und Importeure. Nachgeschaltete Anwender haben ein Recht, dem Hersteller/Importeur ihre Verwendung mitzuteilen.

Welche Instanz ist für die Registrierung zuständig?

Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe ist für die Registrierung zuständig 

Welche Informationen müssen eingereicht werden?

Das Registrierungsdossier muss folgende Elemente enthalten:

Technisches Dossier:

  • Physiko-chemische, toxikologische, ökotoxikologische Eigenschaften von Stoffen;
  • Beabsichtigter Verwendungszweck, Human- und Umweltexposition
  • Klassifizierung und Kennzeichnung
  • Vorgeschlagene Risikomanagementmaßnahmen, Prüfverfahren

Chemischer Sicherheitsbericht wenn

  • >10t/J: menschliche Gesundheit, Umwelt, Expositionsrisiko-Abschätzung, Risikocharakterisierung

Zeitplanung für die Registrierung

Die Fristen für die Registrierung sind die gleichen für Stoffe an sich wie für Zubereitungen und Produkten die bestimmte Produkte enthalten. Sie hängen von Folgendem ab:

  • der Menge des jährlich produzierten oder importierten Stoffs.
  • der Klassifizierung des Stoffs: CMR > 1t/J und vPvB, R 50-53 > 100t/J müssen bis 2010 registriert sein
Mengen 1 t/Jahr 10 t/Jahr 100 t/Jar 1000 t/Jahr CMR>1t/J; vPvB, R 50-53 Chandos Place > 100 t/J
Vorregistrierung Juni- Dezember 2008 Juni- Dezember 2008 Juni- Dezember 2008 Juni- Dezember 2008
Fristen 11J 11J 6J 3J


Um diese verlängerten Fristen jedoch nutzen zu dürfen, müssen Stoffe VORREGISTRIERT werden. Die Frist für die Vorregistrierung ist sehr kurz: Juni – Dezember 2008.

Wenn Sie diese Frist verpassen, müssen Sie direkt ein Registrierungsdossier einreichen und können Sie nicht die verlängerte Frist von 3 bis 11 Jahren nutzen.

Vorregistrierungsdossiers sind bei der Agentur einzureichen.