Laut REACH müssen Ihren Lieferanten, Kunden und den Behörden bestimmte Informationen mitgeteilt werden.

Kommunikation mit Lieferanten

Ihr Unternehmen möchte möglicherweise den Lieferanten über die Verwendungswiese des Stoffs in Ihrem Unternehmen unterrichten, so dass der Lieferant diese Verwendung in seine Registrierung aufnehmen kann.

Sie sind dazu verpflichtet, Expositionsszenarien und Risikomanagementmaßnahmen bekannt zu machen.

Kommunikation mit Kunden

Sie müssen Ihren Kunden Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Kunden über das Vorhandensein gefährlicher Stoffe in Konzentrationen von > 0,1  Gewichtsprozent zu unterrichten, sogar wenn der gesamte Jahresumsatz weniger als 1 t/Jahr beträgt.

Kommunikation mit Behörden

  • Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe
  • Die Kommission
  • Behörden der Mitgliedsstaaten

Unsere Firma ist dazu verpflichtet, Informationen bezüglich Ihrer REACH-Konformität zu speichern und zu aktualisieren.

Wenn Sie ein Unternehmen sind das nicht in einem der EU Mitgliedsstaaten registriert ist, müssen Sie einen sogenannten  "Alleinvertreter" anstellen, der diese Aufgaben für Sie übernimmt.

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